13.07.2020
Förderbar sind Investitionen in Hardware/Software samt Implementierungsdienstleistungen und IT-Security-Maßnahmen technischer und/oder organisatorischer Art, die nachweislich der Weiterentwicklung, Einführung oder Verbesserung der IT-Security im Unternehmen dienen.
Die Förderhöhe beträgt 25 % der nachgewiesenen Kosten bzw. max. 10.000 Euro und wird diese Förderung im Rahmen dieser Richtlinie einmalig für Investitionen bis zum 31.12.2020 gewährt. >> Mehr dazu
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