Datenschutz ist im 21. Jahrhundert angekommen

Rechtsanwalt Michael M. Pachinger im Interview über die DSGVO

RA Dr. Michael M. Pachinger © Saxinger, Chalupsky & Partner Rechtsanwälte GmbH
RA Dr. Michael M. Pachinger © Saxinger, Chalupsky & Partner Rechtsanwälte GmbH

05.04.2019

Rechtsanwalt Michael M. Pachinger gilt auf dem Gebiet des Datenschutzes als international anerkannter Experte. Aus seiner Sicht ist die DSGVO ein wichtiger Schritt, um die Datensicherheit zu erhöhen und für mehr Transparenz zu sorgen. Es werde allerdings noch einige Zeit brauchen, bis sich die Nachhaltigheit des Effektes bemerkbar macht.

Die DSGVO hat bei vielen Unternehmen für Unmut wegen des Verwaltungsaufwandes, aber auch für Verunsicherung gesorgt. Haben sich die Wogen aus Ihrer Sicht geglättet?

Michael M. Pachinger: Ja, die Hysterie hat sich gelegt. Jetzt heißt es, das Umgesetzte zu konsolidieren und die aktuellen Entscheidungen der Behörden, wie beispielsweise zu den Bewerberdaten oder Aufbewahrungsfristen, zu berücksichtigen.

 

Was waren die Hauptprobleme bei der Umsetzung und wie sieht die Praxis in der Gegenwart aus. Alles halb so wild?

Michael M. Pachinger: Ein wichtiger Punkt war sicher, dass sämtliche Unternehmensbereiche in die Vorbereitungen miteinzubeziehen waren. Damit mussten auch alle Mitarbeiter „ins Boot“ geholt werden. Derzeit arbeiten viele Unternehmen an der kontinuierlichen Verbesserung der im Vorjahr etablierten Prozesse, Organisationsabläufe etc. und verhandeln Datenschutzverträge; auch einige jüngste Entscheidungen veranlassen zu Handlungen. Als Beispiel seien hier Facebook-Fanpages genannt.

 

Welche Vorteile hat die DSGVO für Unternehmen und ihre Kunden? Wo sehen Sie Nachteile?

Michael M. Pachinger: Aus Unternehmenssicht ist es wichtig, eine selbstbewusste Entscheidung zur Rollenverteilung zu treffen: Es ist zu klären, ob das Unternehmen selbst die Verantwortung für die Datenverarbeitung hat, die Daten von Dritten verarbeitet werden oder eine gemeinsame Verantwortung mehrerer Unternehmen besteht.

Vorteile sind ebenfalls ersichtlich: Bei vielen Datenverarbeitungen entstand Klarheit und Transparenz und hat auch zu Bereinigung vieler mehrgleisiger Prozesse geführt (Doppelablagen).

 

Stichwort Datenschutz: Ist die Cyberwelt durch die Grundverordnung sicherer und vor allen Dingen transparenter geworden?

Michael M. Pachinger: Ja, vor allem transparenter; und dies führt in weiterer Folge auch zu einer erhöhten Sicherheit, die dringend notwendig ist. Aber dies wird man erst in einigen Jahren merken.

 

Mit welchen Fragen und Problemen sind Sie in Ihrer täglichen Praxis konfrontiert?

Michael M. Pachinger: Essenziell ist jetzt, die getroffenen Maßnahmen regelmäßig zu evaluieren, insbesondere wenn es um risikobehaftete Datenverarbeitungen geht. Ich erwarte, dass Datenschutz-Audits in Zukunft eine wichtigere Rolle spielen, weil dadurch eine proaktive Absicherung gewährleistet werden kann. Aber auch die datenschutzrechtliche Vertragsgestaltung beschäftigt uns derzeit intensiv, hier gibt es Spielräume, die jetzt genutzt werden sollten.

 

Wie sehen Sie die Zukunft beim Datenschutz? Müssen wir mit noch penibleren gesetzlichen Regelungen rechnen oder reichen die vorhandenen Instrumente aus?

Michael M. Pachinger: Mit der DSGVO ist Datenschutz im 21. Jahrhundert angekommen; damit ein wichtiger und zukunftsweisender Rechtsrahmen gegeben, der auch künftige Themen abdeckt. Das neue Recht auf Datenportabilität wird aus meiner Sicht derzeit von Unternehmen unterschätzt und dürfte uns in Zukunft noch viel beschäftigen.


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